Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Ingenieurbüro Enersyn (hier auch mit "uns" oder "wir") bezeichnet. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom uns bestätigt wurden.

2. Angebote vom Ingenieurbüro Enersyn sind unverbindlich und freibleibend! Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn wir dies schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung begonnen haben. Aufträge, Bestellungen und Absprachen durch elektronische Medien sind zugelassen, bedürfen jedoch der rechtsgültigen Signatur des Auftraggebers. Wir erhalten vom Auftraggeber genügend Informationen und Zeit zur Klärung aller Details vor Auftragsbeginn. Sind für die Erbringung von Leistungen bei Ausführungsbeginn keine anderen Vereinbarungen schriftlich von uns bestätigt worden, so gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Preis- und Dienstleistungsbedingungen.

3. Auftraggeber und das Ingenieurbüro Enersyn verpflichten sich, alle nicht allgemein offenkundigen Informationen, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene Zwecke oder Zwecke Dritter zu verwenden.
Diese Verpflichtungen gelten auch über die Vertragslaufzeit hinaus.

4. Unsere vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen bei der Rechnungstellung die gültige Umsatzsteuer zugeschlagen wird.

5. Sind für die Erbringung von Leistungen Reisen notwendig so gelten auch hier unsere Allgemeinen Preis- und Dienstleistungs-bedingungen vorrangig, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zuschicken.

6. Rechnungen sind innerhalb 14 Tage nach Rechnungstellung zu begleichen, sofern nicht in der Auftragsbestätigung durch uns ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde. Rechnungen für Systemlieferungen werden von uns gestaffelt gestellt und zwar 30% bei Auftragsvergabe, 40% bei Lieferung, 30 % bei Inbetriebnahme.

7. Bei verspätetem Zahlungseingang dürfen wir Verzugszinsen von 0,03% pro Tag ab dem Fälligkeitstag erheben. Entstandene Kosten für die erneute Zahlungsaufforderung oder für die Einziehung des Betrages durch einen Beauftragten können dem Auftraggeber pauschal nach üblichen Sätzen oder gegen Nachweis in Rechnung gestellt werden.

8. Zahlungsansprüche gegen uns können nur mit unbestrittenen oder rechtsgültig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.

9. Wir haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen.

10. Wir können vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers bei Gericht eingeht bzw. wenn der Auftraggeber seinen Zahlungen gegenüber dem Auftragnehmer nicht fristgerecht nachkommt.

11. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus einem Vertragsverhältnis ergeben, ist Nürnberg.

12. Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung und dem mutmaßlichen Parteiwillen am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.